Die Gesetze bezüglich der Präsentation von Internetseiten und der Nutzung von Telediensten werden strenger und fordern auch hier ihren Tribut.
Diesen sinnigen Paragraphen versuche ich mal mit meinen eigenen Worten zusammenzufassen:
Laut §6 des Teledienstgesetzes (TDG) gibt es eine Impressumspflicht für sogenannte kommerzielle Internetseiten oder Seiten, in der in irgendeiner Form für irgendetwas “geschäftsmäßig” Werbung gemacht wird, oder deren Präsentation das Auftreten einer Organisation oder einer natürlichen Person in kommerzieller Sicht verbessert. Aber worum es so bei diesem Gesetz geht, weiß Niemand so genau!
Allein die Tatsache, daß unsere Seite auf der Startseite einen Werbebanner hat, läßt unsere Seite kommerziell erscheinen! Aber warum veranstalte ich diesen Wirbel um diesen Paragraphen? Im Großen und Ganzen scheint sich ja doch Niemand für unsere Trash Seite zu interessieren, aber es soll angeblich sogenannte “Abmahnvereine” geben, die es sich zum Hobby gemacht haben, durch’s Internet zu ziehen, um diese “Gesetzwidrigkeit” abzumahnen. Was diese Herren und Damen wohl davon haben, weiß nur der Beelzebub’!! (Naja, bringt wohl Fun, Gesetze kritiklos anderen Gegenüber anzuwenden, um seine Pflicht als loyaler Staatsbürger zu erfüllen, ebenso wie es vor 60 Jahren Fun gemacht hat geltende “Gesetze” anderen Mitbürgern gegenüber anzuwenden, wenn es um Meldepflicht ging! 8-P)
Die Wahrscheinlichkeit, daß solche “pfiffige” Juristen auf unsere Seite kommen, um uns in die Kacke zu ziehen, ist zwar so groß wie die Wahrscheinlichkeit, daß ich morgen im Lotto gewinne, aber Vorsicht ist bekanntermaßen der Schwiegervater der Porzellankiste. (Wer gegen die Impressumspflicht verstößt kann mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen [kein Witz!]!!)
In diesem Sinne:
Impressum
Name (Verantwortlicher der HP): Robert Rigling
Telefonnummer: 0621/ 8619953
Kontakt: Bei berechtigter Anfrage zu meiner Anschrift oder sonstigen Daten, schickt mir bitte eine eMail, und ich werde Rede und Antwort stehen:
Haarfarbe: blond
Augenfarbe: grün
Schuhgröße: 42
Goldzähne: keine
Wirtschaftlicher Nutzen für die Gesellschaft: nicht Vorhanden!
Ist doch immer wieder köstlich, was für neue Gesetze sich die Herren und Damen in Berlin einfallen lassen, um den scheinbaren “rechtsfreien” Raum “WorldWideWeb” besser kontrollieren zu können. Im guten Verhältnis zur Straftat scheint ja auch das Strafmaß festgesetzt worden zu sein. Im Gesetzestext wurde noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Vorschrift bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für das Auftreten von Firmen und natürlichen Personen schaffe. Das Gesetz ist jedoch so formuliert worden, daß es (theoretisch) auf ALLE Internetseiten angewandt werden kann, wenn ein pfiffiger Jurist alle Kriterien in haarspalterischer Weise geschickt zu nutzen weiß.
Zufall oder Absicht? Es lebe der “gläserne Konsument”!
G.o.H .